Fördermöglichkeiten für Luftentkeimer
Überbrückungshilfe IV
Überbrückungshilfe IV – Zuschüsse für Hygienemaßnahmen – auch UV-C Luftreiniger werden gefördert – Verlängert bis Ende Juni 2022!
Das BMWi und das BMF haben den Zeitraum für Überbrückungshilfen verlängert und erstatten bis zu 90 % der förderfähigen Fixkosten. Zu den förderfähigen Hygienemaßnahmen zählt die Anschaffung mobiler UV-C Luftreiniger sowie die Nachrüstung bereits vorhandener Luftreiniger.
Diese Förderung betrifft vor allem Unternehmen, die monatliche Umsatzeinbrüche in Höhe von >30, 50 oder 70 % aufgrund von Corona verzeichnen. Hierzu zählen:
- Friseure
- Gastronomie, Hotellerie, Tourismus
- Betriebe zur Erbringung körpernaher Dienstleistungen (Kosmetik-, Nagel-, Massage-, Tattoo-, Sonnen- und Piercingstudios)
- Einzelhandel (nicht Lebensmittel)
Unternehmen der betroffenen Branchen können mit bis zu 20.000 € monatlich beim Umsetzen von Hygienemaßnahmen gefördert werden, inklusive der Beschaffung von UV-C Luftentkeimern. Abhängig vom Umsatzeinbruch werden bis zu 90 % der Maßnahmen finanziert!
Die Förderung kann über den Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer beantragt werden.
Informieren Sie sich bei Ihrem Steuerberater/-in. Wir erarbeiten gerne ein passendes Konzept mit Ihnen!
Wie wird das ganze ablaufen?
- Erarbeiten Sie mit unseren Mitarbeitern ein passendes, auf Sie abgestimmtes Hygienekonzept.
- Besprechen Sie sich mit Ihrem Steuerberater/-in oder Wirtschaftsprüfer/-in und lassen Sie sich die Möglichkeit der Förderung bestätigen.
- Geben Sie eine Bestellung mit den gewünschten Geräten auf (mit Vermerk: unter Vorbehalt bewilligter Förderung).
- Beantragen Sie die Förderung indem Sie die Rechnung bei Ihrem Steuerberater/-in einreichen.
- Sobald die Fördergelder ausgezahlt wurden veranlassen Sie die Zahlung und die Geräte werden von uns ausgeliefert (Lieferbedingung: Auslieferung erfolgt erst, nachdem die vereinbarte Summe eingegangen ist).
Dinies Technologies Kundenversprechen:
Dinies Technologies GmbH versichert: Sollten die Fördergelder nicht bewilligt werden, ist die Bestellung nicht bindend, somit entsteht kein Risiko für den Kunden.