Fördermöglichkeiten für Luftentkeimer

Überbrückungshilfe IV

Überbrückungshilfe IV – Zuschüsse für Hygienemaßnahmen – auch UV-C Luftreiniger werden gefördert – Verlängert bis Ende Juni 2022!

Das BMWi und das BMF haben den Zeitraum für Überbrückungshilfen verlängert und erstatten bis zu 90 % der förderfähigen Fixkosten. Zu den förderfähigen Hygienemaßnahmen zählt die Anschaffung mobiler UV-C Luftreiniger sowie die Nachrüstung bereits vorhandener Luftreiniger.

Diese Förderung betrifft vor allem Unternehmen, die monatliche Umsatzeinbrüche in Höhe von >30, 50 oder 70 % aufgrund von Corona verzeichnen. Hierzu zählen:

  • Friseure
  • Gastronomie, Hotellerie, Tourismus
  • Betriebe zur Erbringung körpernaher Dienstleistungen (Kosmetik-, Nagel-, Massage-, Tattoo-, Sonnen- und Piercingstudios)
  • Einzelhandel (nicht Lebensmittel)

Unternehmen der betroffenen Branchen können mit bis zu 20.000 € monatlich beim Umsetzen von Hygienemaßnahmen gefördert werden, inklusive der Beschaffung von UV-C Luftentkeimern. Abhängig vom Umsatzeinbruch werden bis zu 90 % der Maßnahmen finanziert!

Die Förderung kann über den Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer beantragt werden.

Informieren Sie sich bei Ihrem Steuerberater/-in. Wir erarbeiten gerne ein passendes Konzept mit Ihnen!

Wie wird das ganze ablaufen?

  1. Erarbeiten Sie mit unseren Mitarbeitern ein passendes, auf Sie abgestimmtes Hygienekonzept.
  2. Besprechen Sie sich mit Ihrem Steuerberater/-in oder Wirtschaftsprüfer/-in und lassen Sie sich die Möglichkeit der Förderung bestätigen.
  3. Geben Sie eine Bestellung mit den gewünschten Geräten auf (mit Vermerk: unter Vorbehalt bewilligter Förderung).
  4. Beantragen Sie die Förderung indem Sie die Rechnung bei Ihrem Steuerberater/-in einreichen.
  5. Sobald die Fördergelder ausgezahlt wurden veranlassen Sie die Zahlung und die Geräte werden von uns ausgeliefert (Lieferbedingung: Auslieferung erfolgt erst, nachdem die vereinbarte Summe eingegangen ist).

Dinies Technologies Kundenversprechen:

Dinies Technologies GmbH versichert: Sollten die Fördergelder nicht bewilligt werden, ist die Bestellung nicht bindend, somit entsteht kein Risiko für den Kunden.